Die Ausführung von Bundesgesetzen durch Gemeinden und Gemeindeverbände.

Huber, Hans
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1965

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Die Arbeit behandelt die kompetenzrechtlichen Probleme bei der Ausführung von Bundesgesetzen.Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Bund sich, unter Umgehung der Länder, direkt an die Gemeinden und Gemeindeverbände wenden kann.Der Ansatzpunkt ist die vom Bundesgesetzgeber geübte Praxis, die Kommunen für den Vollzug von Einzelgesetzen heranzuziehen und die verschiedenen Modalitäten des Vollzugs zu bestimmen.Hierbei ist der Bund nach Ansicht des Verfassers an die äußersten Grenzen seiner organisationsrechtlichen Kompetenzen und oft auch darüber hinaus gegangen.Trotzdem kommt der Autor zum Ergebnis, daß der Bund auf diesem Gebiet weitreichende Befugnisse hat Der Bund hat unter dem Stichwort ,,Einrichtung der Behörde'' in Art. 84 I, 85 I Grundgesetz eine Sonderkompetenzz zur Heranziehung der Kommunen für den Vollzug bundesgesetzlicher Aufgaben.Diese Sondervollmacht berechtigt ihn auch, die Kommunen zur Schaffung, Unterhaltung und zum Betrieb von Anlagen und Versorgungseinrichtungen zu verpflichten.Die Voraussetzung für diese Befugnisse ist allerdings der Nachweis der Notwendigkeit zur Vereinheitlichung des Gesetzvollzugs. chb/difu

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München: (1965), XXII, 125 S., Lit.

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