Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen -LEP NRW-. Vom 11.Mai 1995.
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Düsseldorf
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ZLB: Ges 53-4
IFL: 1996 B 297
BBR: Z 404
IRB: Z 1173
IFL: 1996 B 297
BBR: Z 404
IRB: Z 1173
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Abstract
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) geht von zwei Zielbereichen aus. Der erste Zielbereich legt die Grundzüge der Raumstruktur im Lande fest. Hier sind die großmaßstäblichen Raumkategorien (zonale Gliederung), die Strukturmerkmale des Siedlungsgefüges (zentralörtliches Gliederungssystem, das System der Entwicklungsschwerpunkte und -achsen) und die landesbedeutsamen Raumfunktionen (Siedlungsraum, Freiraum mit seinen vielfältigen Umweltschutzfunktionen) dargestellt. Der zweite Zielbereich befaßt sich mit den neuen Herausforderungen, denen sich die Landesplanung aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen zu stellen hat. Es werden Entwicklungsperspektiven für strukturwirksame Bereiche der Landespolitik aufgezeigt. Dazu gehört die Vorsorge für raumbezogene Anforderungen zur Entwicklung von Industrie-, Gewerbe- und Wohnbauflächen, von Erholungs- und Freizeitbereichen, von Verkehrsinfrastruktur, Lagerstättensicherung, Energieversorgung und Entsorgung als unverzichtbare Voraussetzungen für die ökonomische und ökologische Erneuerung Nordrhein-Westfalens. Maßnahmen zur Entwicklung der Raum- und Siedlungsstruktur sollen sowohl der künftigen Bevölkerungsentwicklung als auch den Bedürfnissen von Frauen, älteren Menschen, Behinderten und von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen. - (n.Verf.)
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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen
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Nr.50
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S.532-565