Amerikanische Enteignungsrechtsprechung und deutsche Parallelen. Zugleich ein Beitrag zur Sozialpflichtigkeit der Enteignungsentschädigung.
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1976
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SEBI: Zs 745
BBR: Z 54
IRB: Z 1020
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Zusammenfassung
In den Vereinigten Staaten haben sich mehrere Theorien herausgebildet, die sich bemühen, die Abgrenzung der entschädigungslosen Eigentumsregelung von der Enteignung durch allgemeine Merkmale vorzunehmen.Dabei werden Parallelen zu deutschen Enteignungstheorien sichtbar.So ist z.B. in beiden Ländern anerkannt, daß Vorschriften, die die Bauausführung betreffen (Bauordnungsrecht) zu keiner Enteignung führen.Verf. kommt anhand der aufgezeigten Parallelen in der amerikanischen und der deutschen Enteignungsrechtsprechung zu dem Ergebnis, ,,daß im wesentlichen gleich gesellschaftliche Verhältnisse auch zu gleichen rechtlichen Ergebnissen führen''.
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In: Verwaltungsarchiv, Köln 67 (1976), 1, S. 48-63, Lit.