Alles Heiligtümer oder was? Betrachtungen zum Denkmalschutz im stillgelegten Meidericher Hüttenwerk. Landschaftspark Duisburg-Nord.
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DE
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0344-9068
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IRB: Z 1272
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Abstract
Am 4. April jährte sich zum 11. Mal letzte Abstich am Hochofen 5 im Meidericher Hüttenbetrieb. Im Rahmen des Strukturprogramms "Duisburg 2000" wurde der Erhalt der denkmalswerten Anlagen des ehemaligen Hüttenbetriebs angestrebt. Die Planung und Durchführung des Projekts wurde im Auftrag der Stadt Duisburg von einer Planungsgemeinschaft bestehend aus der Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH als treuhänderische Verwalterin des Grundstücksfonds Ruhr und der Firma Thyssen Entsorgungstechnik GmbH gesteuert. Mit drei Hochöfen, Winderhitzern, Erzbunkern, Gasreinigungen, Gasgebläse und Dampfgebläse-Maschinenhäusern, Magazinen, Verwaltungen und Werkstätten sollte ein komplettes Eisenhüttenwerk der Ruhrindustrie der Denkmalpflege übergeben werden. Eine sinnvolle denkmalpflegerische Erhaltung kann aber nicht bedeuten, jedes Gebäude und jeden Anlagenteil wie ein Heiligtum zu betrachten, auch wenn es eine wichtige Rolle im funktionalen Gesamtzusammenhang des Werkes gespielt hat. Nur eine Reduktion der Bemühungen auf die Kernaussagen des Denkmals kann zu einem tragfähigen Finanzierungskonzept führen.
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Technische Kulturdenkmale
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Nr.32
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S.30-33