Voraussetzungen und Grenzen der Beteiligungsrechte nach § 33 Abs.2 Satz 2 BauGB.
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Datum
1993
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
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ISSN
0340-7489
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241
ZLB: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Paragraph 33 II BauGB ermöglicht eine Baugenehmigung vor Abschluß des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans, das heißt vor der Auslegung nach Paragraph 3 II und III und vor der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Voraussetzung ist, daß keine vernünftigen Zweifel an den Festsetzungen des Bebauungsplans mehr bestehen. Beteiligungsrechte Betroffener und Abwehransprüche bestehen auch bei einer Baugenehmigung nach 33 II BauGB. Diskutiert werden die Abgrenzung des Kreises der Betroffenen, die verschiedenen Formen, in denen die Beteiligung erfolgen kann und die Voraussetzungen, unter denen eine Beteiligung nicht mehr durchgeführt werden muß. (wb)
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Schlagwörter
Zeitschrift
Baurecht
Ausgabe
Nr.4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.411-414