Voraussetzungen und Grenzen der Beteiligungsrechte nach § 33 Abs.2 Satz 2 BauGB.

Haußner, Rolf
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Datum

1993

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

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ISSN

0340-7489

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Paragraph 33 II BauGB ermöglicht eine Baugenehmigung vor Abschluß des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans, das heißt vor der Auslegung nach Paragraph 3 II und III und vor der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Voraussetzung ist, daß keine vernünftigen Zweifel an den Festsetzungen des Bebauungsplans mehr bestehen. Beteiligungsrechte Betroffener und Abwehransprüche bestehen auch bei einer Baugenehmigung nach 33 II BauGB. Diskutiert werden die Abgrenzung des Kreises der Betroffenen, die verschiedenen Formen, in denen die Beteiligung erfolgen kann und die Voraussetzungen, unter denen eine Beteiligung nicht mehr durchgeführt werden muß. (wb)

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Schlagwörter

Zeitschrift

Baurecht

Ausgabe

Nr.4

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.411-414

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

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