Bodenrichtwerte 31.12.1988.

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SEBI: Zs 2228-1988-2

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Abstract

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche, der für eine Mehrzahl von Grundstücken ermittelt wird, die in ihren Merkmalen tatsächlicher und rechtlicher Art weitgehend übereinstimmen; eine im wesentlichen gleiche Struktur und Lage besitzen und zum Zeitpunkt der Bodenrichtwertermittlung ein annähernd gleiches Preisniveau aufweisen. Der Bodenrichtwert ist also auf typische Verhältnisse in der Bodenrichtwertzone abgestellt und berücksichtigt nicht die besonderen Eigenschaften einzelner Grunstücke. Der Bodenrichtwert berücksichtigt im Gegensatz zum Verkehrswert nicht die Abweichungen der wertbestimmenden Merkmale einzelner Grundstücke. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Verkehrs- bzw. Geschäftslage. Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgestalt, Größe, Bodenbeschaffenheit, Erschließung, mit dem Grundstück verbundener werterhöhender Rechte oder wertmindernder Belastungen. Die Bodenrichtwerte berücksichtigen somit auch nicht Altlasten oder Bodenbelastungen. geh/difu

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Bodenrichtwert, Bebauung, Baufläche

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Berlin: (1989), 29 S., Kt.; Abb.

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Bodenrichtwert, Bebauung, Baufläche

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