Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der völkerrechtlichen Praxis der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: 85/742

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Die erhebliche Ausweitung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Staaten und ihre damit einhergehende Interdependenz sowie das erhöhte Gefährdungspotential moderner zwischenstaatlicher Konflikte machen heute mehr denn je die Regelung internationaler Streitigkeiten auf friedlichem Wege notwendig. Die Verpflichtung der Staaten, ihre Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln beizulegen, stellt heute einen dem Gewaltverbot korrespondierenden allgemeinen Grundsatz des Völkerrechts dar. Daß immer mehr Staaten auch grundsätzlich bereit sind, die Beilegung zwischen ihnen bestehender Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln zumindest zu vereinbaren, ergibt sich aus der vermehrten Aufnahme entsprechender Vorschriften in zweiseitige Verträge und multilaterale Abkommen. Nach den grundlegenden Kapiteln (z.B. Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere der deutschen Praxis) befaßt sich die Arbeit mit den Schiedsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und untersucht die verschiedenen Schiedsklauseln. Die Schiedsverfahren unter Beteiligung der Bundesrepublik werden eingehend dargestellt. Die Arbeit enthält verschiedene Tabellen zu den wichtigen Einzelfragen. chb/difu

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Völkerrecht, Schiedsgerichtsbarkeit, Rechtsprechung, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Recht, Übernational

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Berlin: Springer (1985), XIII, 239 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1983/84)

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Völkerrecht, Schiedsgerichtsbarkeit, Rechtsprechung, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Recht, Übernational

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Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht; 87