Informationsaustausch zwischen öffentlichen Verwaltungen.

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Köln

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ZLB: Zs 2141-1995,9-4

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S

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Abstract

Informationsaustausch zwischen öffentlichen Verwaltungen erfolgt zunehmend auch auf elektronischem Wege. Für eine sichere und wirtschaftlich günstige Informationsübertragung müssen dazu organisatorische und technische, daneben aber auch verwaltungspolitische Fragestellungen geklärt sein. Die KGSt empfiehlt in dem Bericht, daß Kommunalverwaltungen den elektronischen Informationsaustausch mit anderen Verwaltungen auf der Grundlage des Domänen-Konzepts organisieren. Das bedeutet im einzelnen: Jede Kommune bildet eine in sich abgeschlossene informationstechnische Infrastruktur: eine Domäne; aus Gründen der technischen Vereinfachung und der verbesserten Sicherheit wird der Informationsaustausch mit anderen auf einen Ein- und Ausgang innerhalb der Domäne - auf eine Kopfstelle - beschränkt; der Informationsaustausch wird mit genormten Übertragungsdiensten betrieben. So werden die vielfältigen Aktivitäten für den elektronischen Informationsaustausch für jede Kommune übersichtlich und kontrollierbar und die kommunale Informationshoheit bleibt gewahrt. difu

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44 S.

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KGSt-Bericht; 9/1995