Enteignungsrecht - Entschädigung für den enteignungsgleichen Eingriff. Art.14 GG; § 254 BGB; §§ 74, 75 PrALR Einl. Bundesgerichthof, Urteil vom 26.Januar 1984 - III ZR 216/82 - OLG Celle.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
SEBI: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Es wird daran festgehalten, dass für rechtswidrige hoheitliche Eingriffe in das Eigentum nach dem von der Rechtsprechung für den enteignungsgleichen Eingriff entwickelten Grundsätzen Entschädigung zu leisten ist (hier: einstweilige Sicherstellung bei einem beabsichtigten Sandabbau.). Unterlässt es der Betroffene schuldhaft, den Eingriff mit den zulässigen Rechtsmitteln abzuwehren, so kann er in entsprechender Anwendung des § 254 BGB regelmäßig eine Entschädigung für solche Nachteile nicht verlangen, die er durch den Gebrauch der Rechtsmittel hätte vermeiden können. -z-
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Eigentum, Enteignung, Entschädigung, Rechtsprechung, Enteignungsrecht, Eingriff, Sandabbau, Rechtswidrigkeit, Hoheitsakt, BGH-Urteil
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Baurecht 15(1984)Nr.5, S.501-507, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Eigentum, Enteignung, Entschädigung, Rechtsprechung, Enteignungsrecht, Eingriff, Sandabbau, Rechtswidrigkeit, Hoheitsakt, BGH-Urteil