Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne.

Kovac
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Kovac

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Hamburg

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2009/2148

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der Rechtscharakter des Flächennutzungsplans hat sich seit seiner Einführung im Jahr 1960 durch die fortwährende Veränderung der ihn prägenden Normen des BBauG bzw. des BauGB wie auch durch Impulse der Rechtsprechung gewandelt. Insbesondere die Veränderung der Normen des BauGB haben zu einer Steigerung seiner Bedeutung in der Bauleitplanung geführt. Von besonderer Tragweite waren in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sog. Konzentrationszonen sowie deren gesetzliche Regelung in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Bereits diese gesetzliche Änderung macht eine dogmatische Neubewertung des Flächennutzungsplans erforderlich. Sie hat erhebliche Konsequenzen für die Eigenschaften des Flächennutzungsplans, insbesondere für die Regelungsqualität und Außenwirkung. Aufgrund der veränderten Eigenschaften des Flächennutzungsplans wächst auch das Bedürfnis, diesen unmittelbarer gerichtlicher Kontrolle zugänglich zu machen. Gleichwohl wurde bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.4.2007 eine unmittelbare Außenwirkung sowie die Normenkontrolle gegen Flächennutzungspläne überwiegend abgelehnt. Die Untersuchung stellt die bisherige Entwicklung des Flächennutzungsplans dar. Darüber hinaus wird neben der materiellen Einordnung des Flächennutzungsplans auch die Feststellungs- und Unterlassungsklage sowie die verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle unter Einbeziehung des vorgenannten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts behandelt.

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XII, 183 S.

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Schriften zum Bau- und Vergaberecht; 4