Der Ombudsmann der Stadt Zürich - ein schweizerisches Modell.

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SEBI: 80/4125

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Die Ombudsmann-Institution hat ihren Ursprung in Schweden, wo mit der Verfassung von 1809 die Grundlage fü die erste Ombudsmann-Einrichtung geschaffen wurde. Ein ,,Ombudsmann'' ist ein Beauftragter für Beschwerdesachen (in Deutschland z. B. Wehrbeauftragte). Die Gemeindeordnung der Stadt Zürich regelt die bisher im schweizerischen Staatsrecht unbekannte Institution in vier Artikeln. Wegen der mangelnden Erfahrung mit der Ombudsmann-Einrichtung im schweizerischen Raum wählte die Stadt Zürich bewußt nur eine Rahmenordnung, um den ersten Amtsinhaber größtmögliche Freiheit zu lassen, seinen Aufgabenbereich nach den Bedürfnissen der Praxis auszurichten. Dieses Vorgehen hat sich bewährt, so daß neue Einrichtungen von den Erfahrungen der stadtzürcherischen Institution profitieren und detaillierte Regelungen festlegen können. Die Arbeit beschreibt die Entstehungsgeschichte, die Einordnung in die Gemeindeorganisation, das Dienstverhältnis, Zuständigkeit und Aufgaben sowie Verfahren der Ombudsmann-Institution als einer besonderen Form der Verwaltungskontrolle. chb/difu

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Kommunalrecht, Kommunalpolitik, Stadtsoziologie, Beschwerde, Verwaltung/Öffentlichkeit, Verwaltungskontrolle, Rechtsschutz, Dienstverhältnis, Ombudsmann

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Zürich: Schulthess (1979), XVIII, 270 S., Tab.; Lit.; jur.Diss.; Zürich 1978

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Kommunalrecht, Kommunalpolitik, Stadtsoziologie, Beschwerde, Verwaltung/Öffentlichkeit, Verwaltungskontrolle, Rechtsschutz, Dienstverhältnis, Ombudsmann

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Zürcher Studien zum öffentlichen Recht; 15