Kontrollierbare und reparierbare Abdichtungssysteme im Umweltbereich.

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0934-683X

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IRB: Z 1647

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Abstract

Seit dem 1. Januar 1991 unterliegen Deponien, wie auch andere Anlagen zur Abfallentsorgung, dem Gesetz über die Umwelthaftung. Das bedeutet, daß für Umweltauswirkungen von Deponien, durch die ein Schaden an Personen oder Sachen entstanden ist, der Betreiber der Deponie bis zu einer Haftungshöchstgrenze von 320 Mio. DM Schadenersatz leisten muß. Das volle Risiko trägt derzeit immer noch der Betreiber, weil diese Summe für übliche Deponien nicht versicherbar ist. In diesem Zusammenhang gewinnen kontrollierbare und reparierbare Abdichtungssysteme an Bedeutung, von denen in diesem Aufsatz Beispiele angeführt sind. (shm)

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Baustoff-Recycling + Deponietechnik

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Nr.9

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S.16-18,20

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