Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.
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DE
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Köln
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ZLB: 97/2458
DST: S 710/512
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DI
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Abstract
Nach dem Abfallgesetz unterliegen Anlagen zum Lagern und Behandeln von Abfällen nicht mehr einem Planfeststellungsverfahren, sondern können in einem förmlichen Genehmigungsverfahren zugelassen werden. Diese Gesetzesregelung ist hinsichtlich seiner Beschleunigungswirkung positiv. Negativ jedoch wirkt sich die Zurückdrängung der Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Ausgangspunkt der Arbeit ist das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz von 1993. Da durch dieses Gesetz in beinahe allen umweltrechtlichen Bereichen die Öffentlichkeitsbeteiligung zurückgedrängt wird, geht die Autorin der Frage nach, wie die Öffentlichkeit bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen im geltenden Recht beteiligt wird, und zwar vor allem nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von 1994, sowie welche Unterschiede sich daraus ergeben. Schließlich werden die Anforderungen der Verfassung an die Beteiligung der Öffentlichkeit hinsichtlich der negativen Veränderungen erörtert. kirs/difu
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ca. 180 S.