GG Art.28; BbG § 36 a.F - Beeinträchtigung der gemeindlichen Selbstverwaltung durch Fachplanung. BVerwG, Urteil v. 11.5.1984 - 4 C 83.80.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1985
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Eine Gemeinde kann in ihrer Planungshoheit durch überörtliche Fachplanung (wie nach § 36 BbG), an der sie ordnungsgemäß beteiligt worden ist, nur bei nachhaltiger Störung einer bereits hinreichend konkreten Planung beeinträchtigt werden. Die Klägerin, eine Gemeinde, wandte sich gegen die Feststellung des Plans für den Bau einer Lichtzeichenanlage mit Halb- und Fußwegschranken an einem Bahnübergang. Der Übergang wurde bisher durch Vollschranken technisch gesichert. Die Klage hatte in allen Instanzen Erfolg. -y-
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 38(1985)Nr.3, S.113-114, Lit.