Suchtprävention. Leistungen und Aufgaben der sekundären Suchtprävention im Rahmen der Gewährleistungs- und Planungsverantwortung des Jugendamts.

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DE

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München

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ZLB: 4-2005/2749
Vfk: 05/F1822

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Zusammenfassung

Das Landesjugendamt hat versucht, die unterschiedlichen Zugangsweisen und Hilfestrukturen der sekundären Suchtprävention systematisch zu erfassen, zu beschreiben und die Grenzlinie zwischen den betroffenen Sozialgesetzbüchern möglichst genau zu ziehen. Sekundäre Suchtprävention meint dabei jene Fallkonstellation, bei der Suchtmittelmissbrauch offenkundig vorliegt und zur Bewältigung des konkreten Gefährdungs- und Risikopotenzials gezielte Hilfen erforderlich sind. Sie grenzt sich damit zu den allgemein bildenden und erziehenden Aktivitäten einerseits (primäre Suchtprävention) und den medizinisch-therapeutischen Rehabilitationsmaßnahmen (tertiäre Prävention) andererseits ab. Vor diesem Hintergrund wurde das Konzept als ein Gesamtkonzept angelegt, das die Leistungen der Jugendhilfe für betroffene Kinder, Jugendliche und Familien als systemisch vernetzt darstellt. difu

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63 S.

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