Planung als neue Funktion des Parlaments unter besonderer Berücksichtigung der Staatspraxis in Baden-Württemberg.
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SEBI: 83/2092
IRB: 63GAA
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Die Mitwirkung der Parlamente bei der Planung, bis vor kurzem eher eine Ausnahmeerscheinung, hat in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung gewonnen. Dies wird verdeutlicht am Beispiel der Arbeit des Landtags von Baden-Württemberg. Weite Bereiche des staatlichen Handelns orientieren sich heute an Planungen, wie sich auf der Ebene der Länder etwa an den Schulentwicklungsplänen, Krankenhausbedarfsplänen, der mittelfristigen Finanzplanung, den Sicherheitsplänen, Landesentwicklungsplänen oder Energievorsorgeplanungen zeigt. Bei der Mitsprache über Planungen greift das Parlament nicht in Vorbehaltsbereiche der Regierung ein, das Parlament erfüllt hier vielmehr die Funktion, die ihm kraft Verfassung in der Staatsleitung zukommt. Die Studie stellt die staatsrechtliche Zuordnung der Planung aus heutiger Sicht dar, sie wertet die Erfahrungen der bisherigen Staatspraxis am Beispiel eines Bundeslandes aus und zeigt auch Verbesserungsmöglichkeiten auf. difu
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Regionalplanung, Staatseinfluss, Parlament, Landtag, Gemeinschaftsaufgabe, Staat/Verwaltung, Region
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Heidelberg: v.Decker & C.F.Müller (1983), 86 S., Lit.; Reg.
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Regionalplanung, Staatseinfluss, Parlament, Landtag, Gemeinschaftsaufgabe, Staat/Verwaltung, Region
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Heidelberger Forum; 13