Verkehrsberuhigung und Tempo 30.

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IRB: Z 629

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Das Instrumentarium der Verkehrsberuhigung wird seit 1985 durch die Tempo-30-Zonen ergänzt, die ebenfalls zu einer Verbesserung der Wohnqualität führen und auch einen spürbaren Rückgang der Unfallzahlen und -folgen bewirken können. Wie soll die Ende 1989 auslaufende, vorläufige Tempo-30-Regelung künftig aussehen? Vor- und Nachteile der "Tempo-30-Zonen" und der Regelung "Tempo-30-generell" werden erörtert. Für Hauptverkehrsstraßen wird Tempo 30 nicht als "ausgewogene" Lösung angesehen. (-z-)

Beschreibung

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Stadt, Verkehrsberuhigung, Fußgängerzone, Großversuch, Verkehrssicherheit, Unfallhäufigkeit, Mischfläche, Tempo 30, Geschwindigkeitsbeschränkung, Wohnqualität, Stadtplanung/Städtebau, Verkehr

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Straßenverkehrstechnik, Bonn 33(1989), Nr.3, S.79-83, Abb.;Lit.

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Stadt, Verkehrsberuhigung, Fußgängerzone, Großversuch, Verkehrssicherheit, Unfallhäufigkeit, Mischfläche, Tempo 30, Geschwindigkeitsbeschränkung, Wohnqualität, Stadtplanung/Städtebau, Verkehr

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