Öffentlich-rechtliche Anstalten des Bundes im Vergleich.
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SEBI: 83/2648
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Zusammenfassung
Die herrschende Literatur folgt der klassischen Definition von Otto Mayer, wonach "die öffentliche Anstalt" ... "ein Bestand von Mitteln" ist, "sächlichen wie persönlichen, welche in der Hand eines Trägers öffentlicher Verwaltung einem besonderen öffentlichen Zweck dauernd zu dienen bestimmt sind". Wichtige öffentlich-rechtliche Anstalten der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind die Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe, die Schweizerischen Bundesbahnen, die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, die Eidgenössische Alkoholverwaltung, die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt und die Schweizerische Nationalbank. Nach einem einleitenden Teil über das Wesen der öffentlichen Anstalt befaßt sich die Arbeit mit der Entwicklung, Funktion, Struktur und den Rechtsverhältnissen einzelner schweizerischer Bundesanstalten in rechtsvergleichender Sicht. chb/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Öffentlich-rechtliche Anstalt, Post, Eisenbahn, Versicherung, Bank, Steuerrecht, Rechtsschutz, Verkehr, Hochschule, Steuer, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Zürich: Schulthess (1982), XLIV, 441 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1982)
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Öffentlich-rechtliche Anstalt, Post, Eisenbahn, Versicherung, Bank, Steuerrecht, Rechtsschutz, Verkehr, Hochschule, Steuer, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Zürcher Studien zum öffentlichen Recht; 34