Hoheitliche Einwirkungen auf die Bewirtschaftung der Gemeindewälder im Bereich des heutigen Landes Rheinland-Pfalz.
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SEBI: 81/5313
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Die Fläche des Landes Rheinland-Pfalz ist zu 41 Proz. bewaldet. Die Gemeinden und sonstigen Gebietskörperschaften besitzen etwa die Hälfte dieses Waldreichtums. Ein so hoher Anteil an Kommunalwald wird sonst in keinem Bundesland erreicht. Die unterschiedliche Entwicklung der forst- und kommunalrechtlichen Einwirkungen auf die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes im heutigen Lande Rheinland-Pfalz seit Beginn des 19. Jahrhunderts ist Gegenstand der Untersuchung. Die geschichtliche, staats- und wirtschaftspolitische Einstellung der jeweiligen Staats- bzw. Gesellschaftsform bedingt die verschiedenen forstwirtschaftspolitischen Einflußnahmen. Neben seiner Rohstoffunktion hat der Wald in einer modernen Industriegesellschaft auch landespflegerische Wirkungen zu erfüllen. Seine Bedeutung für die menschliche Daseinsvorsorge wächst. Der Verfasser beleuchtet, inwieweit diese Vielfachwirkungen des Waldes Berücksichtigung fanden und finden. ks/difu
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Gemeindewald, Bewirtschaftung, Forstrecht, Verwaltungsrecht, Forstwirtschaft, Landespflege, Raumordnung, Landesgeschichte, Rechtsgeschichte, Kommunalrecht
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Mainz:(1981), XI, 382 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.(forstwiss.Diss.; Göttingen 1980)
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Gemeindewald, Bewirtschaftung, Forstrecht, Verwaltungsrecht, Forstwirtschaft, Landespflege, Raumordnung, Landesgeschichte, Rechtsgeschichte, Kommunalrecht
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Mitteilungen der Landesforstverwaltung Rheinland-Pfalz; 4