Die Entwicklung und der gegenwärtige Stand des Finanzausgleichs in der Bundesrepublik Deutschland verglichen mit den Finanzausgleichssystemen in anderen Ländern.

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SEBI: 74/3045

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Die seit 1949 bestehende Finanzverfassung der Bundesrepublik wurde den neuen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen durch die 1969 verabschiedete Finanzreform angepaßt. Die Neuordnung der Steuerverteilung und des Steuerverbundes sowie die Gemeindefinanzreform ermöglichen einen wirksameren Beitrag der öffentlichen Finanzwirtschaft zur gesamtstaatlichen Konjunkturpolitik. Die Bedeutung einer vorgesehenen Neugliederung der Bundesländer sowie von Steuerreformen wurde bei der Behandlung der Finanzreform nicht berücksichtigt. Die föderalistisch geprägte Finanzordnung der Schweiz ist durch Harmonisierung des Steuersystems und eine Reform der Verteilungsschlüssel den ökonomischen Verhältnissen anzupassen. Das durch die zentrale Stellung des Bundes gekennzeichnete Ausgleichssystem in Österreich kann wegen der Vielzahl gemeinschaftlicher Steuern und Finanzzuweisungen nicht als beispielhaft gelten.

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Finanzausgleich, Finanzordnung, Finanzrecht, Finanzreform, Gemeindefinanzreform, Steuerausgleich, Konjunkturpolitik, Gebietsreform, Steuerreform, Ländervergleich

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Stuttgart, (1972) VI, 217 S., Abb.; Tab.; Lit.; Zus.

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Finanzausgleich, Finanzordnung, Finanzrecht, Finanzreform, Gemeindefinanzreform, Steuerausgleich, Konjunkturpolitik, Gebietsreform, Steuerreform, Ländervergleich

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