Die Probleme der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle unter besonderer Berücksichtigung der Neufassung des Paragr. 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
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SEBI: 82/689
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Abstract
In früheren Zeiten bestand das Verwaltungshandeln in erster Linie aus der Eingriffsverwaltung, der Staat griff belastend in Rechtspositionen des Bürgers ein. Das Instrument zur Überprüfung dieser Entscheidungen ist die Anfechtungsklage. Mit der Zunahme der Leistungsverwaltung wuchs der Anteil der Leistungsklagen an den gerichtlichen Rechtsschutzverfahren. Hervorzuheben ist die Verpflichtungsklage, der heute zahlenmäßig eine größere Bedeutung zukommt als der Anfechtungsklage. Langfristige Infrastrukturplanungen, Industrieansiedlungen, der Ausbau des Straßennetzes, Sanierungen im Rahmen der Städtebauförderung und ähnliche Maßnahmen wandelten in den letzten Jahren das Verhältnis der Verwaltung zum Bürger. Diese neue Form des Verwaltungshandelns erforderte die Entwicklung ergänzender Rechtsschutzverfahren für den Bürger. Die Einführung der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle gegenüber untergesetzlichen Rechtsvorschriften bildet das Ergebnis dieser Entwicklung. Die Probleme dieser Verfahrensart macht der Verfasser zum Gegenstand seiner Untersuchung. ks/difu
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Verwaltungsgericht, Normenkontrolle, Verpflichtungsklage, Rechtsschutz, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Rechtsgeschichte
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Münster:(1981), XXXVII, 302 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1981)
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Verwaltungsgericht, Normenkontrolle, Verpflichtungsklage, Rechtsschutz, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Rechtsgeschichte