Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt Rurtal, Teil I.

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SEBI: 79/3054-1.-4

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Da das Plangebiet gemäß Landesentwicklungsplan I größtenteils zur Ländlichen Zone gehört und im Einzugsbereich dreier Oberzentren und des Süd-Limburgischen Industriegebiets gehört, sollen die Entwicklungsmaßnahmen vorrangig auf die Schwerpunkte der Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung konzentriert werden, um die Funktionsfähigkeit der Mittelzentren zu stärken. Diese sind im Kreis Heinsberg die Gemeinden Heinsberg, Hückelhoven, Erkelenz, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Wegberg, im Kreis Düren die Gemeinden Düren und Jülich. Das im Gebietsentwicklungsplan dargestellte Verkehrsnetz orientiert sich im wesentlichen an den im Landesentwicklungsplan II ausgewiesenen Entwicklungsachsen. Bezüglich der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung wird bis 1985 mit einem geringfügigen Bevölkerungsanstieg und einer wachsenden Zahl von Auspendlern gerechnet. bp/difu

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Gebietsentwicklungsplan, Kreisplanung, Wirtschaftsentwicklung, Verkehrsplanung, Regionalplan, Wirtschaftsplanung, Verkehr, Siedlungsentwicklung, Entwicklungsachse

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Köln: (1977), 71, 6 S., Kt.; Abb.; Tab.

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Gebietsentwicklungsplan, Kreisplanung, Wirtschaftsentwicklung, Verkehrsplanung, Regionalplan, Wirtschaftsplanung, Verkehr, Siedlungsentwicklung, Entwicklungsachse

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