§ 12 DSchG Bad.-Württ. Die Eintragung eines Kulturdenkmals ins Denkmalbuch ist ein belastender Verwaltungsakt. Der Erhaltungszustand eines Kulturdenkmals hat grundsätzlich keinen Einfluß auf dessen Schutzwürdigkeit. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1.12.1982 - 5 S 2069/82 -.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Der Eigentümer eines Schlosses erhob Anfechtungsklage gegen die Eintragung des Schlossinneren ins Denkmalbuch. Das Gericht zweifelt nicht an dem durch Gutachten belegten historischen Wert des Objektes. Auch der teilweise schlechte Erhaltungszustand spricht nicht gegen eine Unterschutzstellung. "Denn mit einem auf den Erhaltungszustand abstellenden Verständnis wäre zwangsläufig die Gefahr eines Verlustes von Kulturdenkmalen verbunden, weil damit der Anreiz geschaffen werde, die bisweilen als lästig empfundenen Bindungen des Denkmalschutzes abzustreifen." cs

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Denkmalschutz, Denkmalschutzgesetz, Rechtsprechung, Paragraph 12, Denkmalliste, Eintragung, Kulturdenkmal

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Deutsches Verwaltungsblatt 98(1983)Nr.8, S.466-467

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Denkmalschutz, Denkmalschutzgesetz, Rechtsprechung, Paragraph 12, Denkmalliste, Eintragung, Kulturdenkmal

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries