Umweltstrafrechtliche Relevanz der Altlasten - Eine Untersuchung zu der Frage, ob im Zusammenhang mit Altlasten, die vor dem 1.7.1980 entstanden sind, die Tatbestände der §§ 326, 324 StGB rechtswidrig verwirklicht werden.

Brockmeyer
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Brockmeyer

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Bochum

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ZLB: 93/304

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DI
S

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Vor dem Hintergrund der Gefährlichkeit von Altlasten für die Umwelt, insbesondere für Boden und Grundwasser, behandelt die Arbeit die Probleme des Umweltstrafrechts (§§ 324, 326 StGB) bei Altlasten. Zunächst erläutert die Autorin den Altlastenbegriff (stillgelegte Mülldeponien und Altstandorte, die vor dem 1. 7. 1980 entstanden sind und von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht). Dabei unterscheidet die Autorin zwischen Hütergarant (Überwachungsgarant für fremde Rechtsgüter) und Beschützergarant (Obhutspflicht für Rechtsgut) und geht auf die Unterlassensstrafbarkeit sowie auf die Haftung der Amtsträger ein, die als Hütergaranten sich nach §§ 324, 326 StGB dann strafbar machen, wenn sie es unterlassen, Sanierungs- oder Absicherungsmaßnahmen zu veranlassen. Eine Strafbarkeit scheidet für den Amtsträger dann aus, wenn ihm die notwendigen Finanzmittel nicht zur Verfügung gestellt werden. rebo/difu

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261 S.

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Bochumer juristische Studien; 102