Anforderungen an Urteilsinhalt bei qualifiziertem Rotlichtverstoß.

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München

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0934-1307

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ZLB: Zs 4033-4

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Abstract

StVO § 37; StPO § 267; BußgeldkatalogVO § 4: 1) Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß. 2) Vor allem dann, wenn die Feststellungen zum Geschehen in zeitlicher Hinsicht nicht auf einer technischen Messung mittels eines geeichten Messgeräts beruhen, sind wegen der damit verbundenen Fehlermöglichkeiten klare und erschöpfende Feststellungen zum Zeitablauf sowie zur Entfernung des Fahrzeugs zum Einmündungsbereich, zur Lichtzeichenanlage und zu einer gegebenenfalls vorhandenen Haltelinie zu treffen. 3) Den Urteilsgründen muss zu entnehmen sein, dass der Tatrichter sich der Möglichkeit bewusst gewesen ist, von einem an sich verwirkten Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße absehen zu können. OLG Hamm, Beschl. v. 23.10.2003 - 2 Ss O Wi 649/03. difu

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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

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Nr. 3

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S. 156

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