Das Deutsche Personenrecht.
Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 2002/3616
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RE
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Abstract
Die Person gilt als Kernbegriff der Rechtsordnung, da sie an allen Rechtsverhältnissen beteiligt ist. Das immaterielle Personenrecht ist in jüngerer Zeit neben dem Vermögensrecht eine wichtige Teilmaterie der Rechtsordnung geworden. Zugleich gehören viele ihrer Vorschriften zum Allgemeinen Teil unseres Rechts. Das immaterielle Recht der natürlichen Personen umfasst die personalen Rechtsprobleme von der Empfängnis bis zur Bestattung des Leichnams (z.B. Embryonenschutz, Organtransplantation, Stammzellenforschung, Lebensgemeinschaft, Betreuungsverhältnisse, Sterbehilfe, Persönlichkeitsrecht). Die Möglichkeiten der Medizin und der Biologie, in die menschliche Existenz einzugreifen, und der Medien, die Persönlichkeit zu verletzen, sowie des Staates, in die Intimshpäre einzudringen, haben dazu geführt, den Schutz der immateriellen Rechte der Person zu verstärken. Der Begriff der juristischen Person ist ein Konstrukt, das notwendig ist, weil viele wirtschaftliche und gesellschaftliche Unternehmen erst dadurch möglich werden. Bei der juristischen Person handelt es sich um sehr viele unterschiedliche Erscheinungen, die sich auf drei Grundformen zurückführen lassen: Vereinigungen, Vermögensmassen und Herrschaftsorganisationen. Die Unterscheidung in private und öffentliche juristische Personen erweist sich trotz mancher Ähnlichkeiten wegen der unterschiedlichen Funktionen als notwendig. difu
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307 S.
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Schriften zum Öffentlichen Recht; 905