Das Wohnraumförderungsgesetz - weitere Bestimmungen.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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RE
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Abstract
Art.1 (Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG)) Teil 2; §§ 28 bis 37, Teile 3 bis 5 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts vom 13.9.2001 - BGBl. S.2376. Die in die Förderzusage aufzunehmenden Regelungen über die höchstzulässige Miete und die Belegungs- und Mietbindungen werden präzisiert, die Vollziehung der in der Förderzusage enthaltenen Bestimmungen wird im Einzelnen geregelt. Neu eingeführt wird eine Ahndung schuldhafter Verstöße gegen die Vorschriften über die Wohnberechtigung, die höchstzulässige Miete und bei der Nichtbeachtung bestimmter Mitteilungspflichten sowie von Bestimmungen über Ausgleichszahlungen bei unberechtigter Förderung, wenn dadurch der Mieter einer so geförderten Wohnung Mietvergünstigungen erhalten hat. difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 9
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S. 277-280/Rdnr.132