Wird das "Mannheimer Modell" Schule machen? Bauherren-Modell im sozialen Wohnungsbau - warum eigentlich nicht?

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IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4

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Zusammenfassung

Das "Mannheimer Modell" sieht im einzelnen vor, dass Mehrfamilienhäuser von Bauträgergesellschaften erbaut werden, die von Privatleuten finanziert werden. Letztere profitieren hauptsächlich von der Absetzung der Werbungskosten als Bauherren noch vor Fertigstellung der Wohnungen; diese können sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Die Stadt oder eine Wohnungsbaugesellschaft würde die neugeschaffenen Wohnungen verwalten und vermieten, doch im Sinne der Steuergesetzgebung dem Mieter gegenüber als Eigentümer auftreten. Es wird bei diesem Modellversuch davon ausgegangen, dass zunächst 1.000 Sozialwohnungen dadurch verwirklicht werden können. rh

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Schlagwörter

Baurecht, Recht, Wohnen/Wohnung, Wohnung, Bauherrenmodell, Modell, Wohnungsbau, Subvention, Steuerrecht

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Wohnungseigentum, Hamburg 31(1980)Nr.3, S.10-11

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Baurecht, Recht, Wohnen/Wohnung, Wohnung, Bauherrenmodell, Modell, Wohnungsbau, Subvention, Steuerrecht

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