PPP-Vergaben und Kompetenzzentren. Zur Tatbestandsmäßigkeit von § 16 I Nr. 2 Alt. 2 VgV im Falle von Doppelfunktionen.

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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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Abstract

Mit so genannten Kompetenzzentren oder Task Forces für PPP begegnet man in der öffentlichen Verwaltung seit geraumer Zeit einem neueren, weithin ungeregeltem Institutionentypus, der ein typisches Kind der Praxis ist: Die Notwendigkeit, zur Erreichung politischer Gestaltungsziele die Übernahme bestimmter Aufgaben gewährleisten zu müssen, begünstigt zunächst die Entscheidung über die Bildung der Einheit als solche. Das rechtliche und tatsächliche Vakuum, in das die sodann entlassene "Institution" stößt, erleichtert anschließend einen Entwicklungsprozess, in dem die ursprüngliche Zielrichtung der Gründung aus den Augen zu geraten droht, zumal wenn formelle, insbesondere gesetzgeberische Gründungsakte mit klaren Aufgabenbeschreibungen unterblieben sind. Wenn sich die Verhaltensmuster der Einheit in der Praxis erst etabliert haben, fällt die nachträgliche Herausbildung der rechtlichen Institution indes besonders schwer. Der Beitrag nimmt sich dieser Herausforderung für den im Eingangssatz genannten Bereich an. difu

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 2

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S. 79-84

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