Anpassung der Formvorschriften an den modernen Rechtsverkehr.

Boorberg
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Boorberg

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Stuttgart

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0942-5454

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ZLB: Zs 4381

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RE

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Abstract

Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsverkehr vom 13.7.2001 - BGBl. S.1542. Mit diesem Gesetz sollen im Privatrecht die als Ausnahmen vom geltenden Grundsatz der Formfreiheit vorgesehenen Formtatbestände der Schriftform, der notariellen Beurkundung und der öffentlichen Beglaubigung an die moderne Rechtsentwicklung angepasst werden. Dadurch, dass die Schriftform, die unter den genannten Formen die am häufigsten verbreitete ist, ein zügiges Handeln und den Einsatz moderner Technik verhindert, da Erklärungen nicht vom PC übermittelt werden können, sieht das Gesetz Alternativen für die Schriftform vor, die die Übermittlung von rechtsgeschäftlichen Erklärungen erleichtern sollen. Mit der Einführung der elektronischen Form in das BGB wird damit eine speziell auf die elektronischen Medien ausgerichtete Form zur Verfügung gestellt. Daneben hat das Gesetz eine sog. Textform geschaffen, die im Vergleich zur Schriftform erleichtert wurde, da sie die eigenhändige Unterschrift sowie das Urkundenerfordernis entbehrlich macht. Nachfolgend sind davon 33 Gesetze betroffen; die wichtigsten Änderungen werden in dem Beitrag dargestellt. difu

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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

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Nr. 6

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S. 171-175/Rdnr.80

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