Regen auf kurzen Wegen. Abwasserentsorgung.
Eppinger
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Date
2008
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Publisher
Eppinger
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: 4-Zs 3025
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Authors
Abstract
Im Umgang mit Regenwasser findet ein Umdenken statt. Bei der Ableitung sollen künftig dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen, die das Abwassernetz und die Gewässer entlasten. Entsprechende gesetzliche Regelungen sind in Vorbereitung. Bisher gab es für den Umgang mit Niederschlagswasser nur länderspezifische Regelungen wie etwa das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (Paragraph 51 a). Durch die Föderalismusreform wird sich die Situation ändern, da für den Wasserhaushalt die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes eingeführt wurde. Inzwischen besitzt die Bundesregierung die alleinige Kompetenz für stoff- oder anlagenbezogene Regelungen. Allerdings ist derzeit unklar, ob der Bund von seiner Regelungskompetenz noch im Rahmen von Wasserhaushaltsgesetz und Abwasserverordnung Gebrauch macht oder dies im Zuge der Schaffung eines Umweltgesetzbuches (UBG) geschieht. Allerdings enthält der Entwurf zum UBG Aussagen, die einen direkten Bezug zum Umgang mit Niederschlagswasser haben. Laut Entwurf für das Einführungsgesetz zum UBG bleibt die Abwasserverordnung erhalten. Ob Anforderungen zum Niederschlagswasser als neuer Anhang zur Abwasserverordnung oder als eigenständige Verordnung formuliert werden, ist noch offen. Die zu erwartenden neuen Anforderungen werden vorerst nur für Neubaugebiete gelten, da gerade in diesem Bereich die Kosten für dezentrale Entwässerungslösungen in vielen Fällen günstiger sind als für Kanalisationslösungen.
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Der Gemeinderat
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Nr. 10
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S. 54-55