Das Anti-Diskriminierungsrecht der Europäischen Union und seine Umsetzung in das deutsche Zivilrecht.
Lang
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Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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1613-8406
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ZLB: 2008/1976
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DI
RE
RE
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Abstract
Diskriminierungsverbote für Privatpersonen sind neu. Bisher war nur der Staat zur Gleichbehandlung verpflichtet, sieht man einmal vom Arbeitsrecht ab. Die Existenz eines europäischen Anti-Diskriminierungsrechts wirft erneut die alte Frage nach dem angemessenen Ausgleich von Freiheit und Gleichheit auf. Einerseits ist das Zivilrecht von freier Willensentscheidung geprägt. Andererseits laufen Diskriminierungen fundamentalen Grundsätzen des Zusammenlebens zuwider. Die Anti-Diskriminierungsgesetzgebung wird daher auch in den nächsten Jahren Gegenstand einer kontroversen Debatte sein. Die Arbeit analysiert die europäischen Rechtsgrundlagen, inklusive der Grundfreiheiten, sowie die Erforderlichkeit und Ausgestaltung von Diskriminierungsverboten im Zivilrecht. Sie diskutiert die deutschen Entwürfe für ein Anti-Diskriminierungsgesetz und entwickelt Kriterien für den Ausgleich der widerstreitenden Grundrechtspositionen. Geschlecht, "Rasse", ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Ausrichtung im deutschen und europäischen Zivilrecht.
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XXVIII, 387 S.
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Beiträge zum nationalen und internationalen öffentlichen Recht; 3