Schutz vor industriellen Immissionen durch das Bürgerliche Gesetzbuch.

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Baden-Baden

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ZLB: 98/717

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DI

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Abstract

Gegen die stetige Zunahme von Immissionen und damit verbundener Krankheiten stehen sowohl öffentlich-rechtliche als auch zivilrechtliche Mittel zur Verfügung. Ein Schwerpunkt dieser Arbeit ist daher die Untersuchung des umstrittenen Verhältnisses des privaten zum öffentlichen Immissionsschutzrecht. Es stellt sich heraus, daß das Zivilrecht mindestens ebenso wirksam sein kann wie das öffentliche Recht. Die Autorin plädiert für eine Erweiterung der Kreise der Anspruchsberechtigten aus dem Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des § 1004 sowie aus dem Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB. Ebenso sollten bei der Beurteilung der "Wesentlichkeit" von Immissionen als Maßstab nicht der Durchschnittsmensch, sondern auch Kinder, Senioren und Kranke herangezogen werden. Bei summierten Immissionen, die nicht anteilsmäßig auf die einzelnen Verursacher zurückzuführen sind, sollten die Verursacher als Gesamtschuldner haften und dann untereinander den Schaden verteilen. lil/difu

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121 S.

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Nomos Universitätsschriften. Recht; 264