BBauG § 1 Abs.7, 155 b Abs.2 S.2. BGH, Urteil v. 6.5.1982 - III ZR 24/81 - Zweibrücken.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1983
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
SEBI: Zs 3022-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Zu den Anforderungen an das Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BBauG), wenn ein Eigentümer, dessen Grundstück im Bebauungsplan teilweise als Verkehrsfläche fortgesetzt wird, einen gegen den Planentwurf erhobenen Einspruch zurücknimmt und dieser Plan später wegen eines Verfahrensfehlers durch einen neuen inhaltsgleichen Bebauungsplan ersetzt wird. Die planende Stelle braucht bei der Entscheidung über den Bebauungsplan nur solche Interessen zu berücksichtigen, die ihr als abwägungsbeachtlich erkennbar sind. Sieht ein Betroffener davon ab, seine Belange vorzubringen oder weiterzuverfolgen, so sind sie nur abwägungsrelevant, wenn sich der planenden Stelle aufdrängen musste, dass solche Eigentümerbelange vorlagen. -y-
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 5(1982)Nr.6, S.264-265, Lit.