Die behördlichen Beauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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DE

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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RE

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Abstract

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes und des Informationsfreiheitsgesetzes. An ihn kann sich jeder bei entsprechenden Problemen wenden. Während auf behördlicher Ebene die Bestellung von Datenschutzbeauftragten zumeist obligatorisch ist, fehlt als Korrelat eine Pflicht zur Bestellung von Informationsfreiheitsbeauftragten. Die bislang dazu spärlich geführte Diskussion konzentriert sich dabei vor allem darauf, "ob" überhaupt behördliche Informationsfreiheitsbeauftragte institutionalisiert werden sollen. Weitergehend soll auch untersucht werden, "wie" die Ausgetaltung erfolgen kann.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 23

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S. 917-924

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