Das Aufgabenübertragungsverbot aus Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG: Hindernis für die Erweiterung bereits übertragener Aufgaben und die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft? - Zugleich eine Erwiderung auf Albert Ingold, Das Aufgabenübertragungsverbot aus Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG als Hindernis für die bauplanungsrechtliche Gesetzgebung des Bundes?, DÖV 2010, 134.

Kohlhammer
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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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Abstract

Das seit 2006 geltende strikte Verbot wirft zwei ungeklärte Probleme auf: Verbietet Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG (i. V. m. Art. 125 a Abs. 1 GG) auch die Erweiterung bereits vor Inkrafttreten der Föderalismusreform auf die Gemeinden übertragener Aufgaben? Und darf der Bund trotz des Verbots den Gemeinden weiterhin solche Aufgaben übertragen, die zugleich Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft i. S. v. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind? Die zweite Frage wird, entgegen Ingold, verneint. Die erste Frage, zu der Ingold nur den Streitstand berichtet hat, ohne selbst Position zu beziehen, soll ebenfalls einer Lösung zugeführt werden. Denn beide Fragen lassen sich auf der Grundlage derselben, bereits im Wortlaut der Norm angelegten Unterscheidung von Aufgabenzuweisungsnormen und Aufgabenbestimmungsnormen beantworten.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 17

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S. 726-732

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