Flüchtlingsunterkünfte im Baurecht. Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster am 26. September 2016.

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Berlin

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ZLB: R 652/116

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Abstract

Der massive Flüchtlingszustrom im Jahre 2015 bedeutete für Deutschland ein Rekordplus von 1,1 Mio. Einwohnern. Ein wesentliches Problem, das es aufgrund dessen deutschlandweit zu bewältigen galt und gilt, ist die langfristige Unterbringung der großen Anzahl von Zuwanderern. Neben der übergangsweisen Unterbringung muss zusätzlicher Wohnraum durch Umnutzung bestehender Gebäude oder durch Neubauten erschlossen werden. Der Gesetzgeber hat auf den erhöhten Wohnungsbedarf u.a. mit den sog. BauGB-Flüchtlingsnovellen 2014 und 2015 reagiert. Insbesondere § 246 BauGB wurde um befristete Sonderregelungen erweitert, welche die bisher geltenden Anforderungen an Bauleitplanung und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit durchbrechen.

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VIII, 113 S.

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Beiträge zum Raumplanungsrecht; 255