Von den Schwierigkeiten, den Finanzausgleich zu reformieren. Eine kritische Analyse des Gemeindefinanzierungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
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IRB: Z 950
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
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Abstract
Das Gemeindefinanzierungsgesetz 1981 des Landes NW ist weit davon entfernt, den über Jahrzehnte hinweg gewachsenen Finanzausgleich grundlegend zu reformieren und aus einem Instrument des Reagierens auf die Veränderung der Ausgabetätigkeit der Gemeinden ein Handlungsinstrument zu machen. Es kann nicht als eine für die anderen Bundesländer beispielgebende Reform des Finanzausgleichs angesehen werden. Gleichwohl kann die Umbenennung des Finanzausgleichs in ein Finanzierungsgesetz als kommunalpolitisch bedeutsam angesehen werden, wenn diese Umbenennung als eine Aufforderung zur Veränderung und Anpassung des Finanzausgleichs an die heutigen kommunalpolitischen Verhältnisse und die Umbenennung in ein Gemeindefnanzierungsgesetz als ein erster Einstieg hierzu angesehen wird, der das Land NW zu einer Reform der traditionellen Grundlagen des Finanzausgleichs verpflichtet. IRPUD
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Staat/Verwaltung, Finanzen, Gemeinde, Finanzausgleich, Gemeindefinanzen, Finanzbedarf, Aufgabenbelastung, Finanzausgleichsgesetz, Zentralität, Raumordnung
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Rathaus 34(1981)Nr.7, S.459-469, Lit.
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Staat/Verwaltung, Finanzen, Gemeinde, Finanzausgleich, Gemeindefinanzen, Finanzbedarf, Aufgabenbelastung, Finanzausgleichsgesetz, Zentralität, Raumordnung