Das kommunale Finanzsystem - ein Instrument der Raumordnungspolitik?
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1978
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SEBI: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Raumwirksame Effekte können in Zukunft in erster Linie durch die Neufestsetzung der Sockelbeträge zur Verteilung der Einkommensteueranteile bzw. durch die Gewährung eines gemeindlichen Hebesatzrechtes auf die Einkommensteuer erzielt werden. Der kommunale Finanzausgleich ist in vielen Bundesländern zum Beispiel über den "Zentralitätsansatz'' zu einem zentralen Instrument der Raumordnungspolitik umgestaltet worden. Zwar sind auch die Zweckzuweisungen wegen ihrer hohen Lenkungsfunktion und -effizienz als raumordnungspolitische Steuerungsinstrumente geeignet. Kommunalpolitische Bedenken und der Mangel an Transparenz und Koordination der vielzähligen Finanzierungstöpfe machen jedoch zuvor umfangreiche Reformen notwendig. Aktuelle Trends der räumlichen Entwicklung sowie eine evtl. Umorientierung der Raumordnungspolitik müssen um von zukünftiger kommunler Finanzpolitik berücksichtigt werden. Angesprochen ist die Instrumentierung des Finanzausgleichs bei der Schaffung von Vorranggebieten und zur Wanderungslenkung.
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1978), H. 2/3, S. 149-160, Lit.