Privilegierung nationaler Minderheiten im Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschlands und Schleswig-Holsteins.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 93/142

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Zusammenfassung

Die einzige von der BRD anerkannte nationale Minderheit in Deutschland ist die dänische Volksgruppe in Schleswig-Holstein. Deren Parteien sind im Bundeswahlgesetz und im Landeswahlgesetz Schleswig-Holstein von der 5%-Sperrklausel befreit. Die Grundlage dieser in der geschichtlichen Beziehung zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein wurzelnden Regelung bildet die Bonn-Kopenhagener Erklärung von 1955. Während das Minderheitenprivileg aus verfassungsrechtlicher Sicht im Hinblick auf die Gleichbehandlung politischer Parteien auf Kritik stößt, gilt es international als vorbildliche Minderheitenschutzregelung. Eine Ausweitung auf alle nationalen Minderheiten würde jedoch weitreichende, nicht unbedingt positive Konsequenzen für das deutsche Wahlrecht mit sich bringen. In einem vereinten Europa wäre ein wahlrechtliches Minderheitenprivileg ohnehin überflüssig. lil/difu

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XVII, 363 S.

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Rechtshistorische Reihe; 82