Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren als Kompetenzproblem in der Gewaltenteilung und im Bundesstaat.
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SEBI: 88/2947
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Der Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren gehört mittlerweile zu den anerkannten Instituten des deutschen Verfassungsrechts. Dennoch sind mit ihm zahlreiche Probleme verbunden, die einer weiteren Klärung bedürfen. Gegenstand dieser Untersuchung sind drei hier angesiedelte Problembereiche. Wie eingehend sind Organisations- und Verfahrensregelungen bereits durch die Grundrechte und die Verfassung selbst vorgezeichnet? Hier geht es darum, den einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung entzogenen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers auszuloten. Inwieweit kommt dabei der Exekutive ein eigenständiger Handlungsspielraum zu? Hier sind die Grenzen eines Gesetzes- bzw. Parlamentsvorbehalts abzustecken. Schließlich geht es darum, die Auswirkungen dieser Erwägungen auf das Gesetzgebungsverfahren und das bundesstaatliche Kompetenzgefüge zu untersuchen. chb/difu
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Schlagwörter
Grundrecht, Rechtsschutz, Kompetenz, Gewaltenteilung, Bundesstaat, Rechtsprechung, Verfahrensrecht, Gesetzesvorbehalt, Organisation, Föderalismus, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht
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München: Florentz (1988), XVII, 355 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.München 1987)
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Grundrecht, Rechtsschutz, Kompetenz, Gewaltenteilung, Bundesstaat, Rechtsprechung, Verfahrensrecht, Gesetzesvorbehalt, Organisation, Föderalismus, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht
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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 150