Fragebogen für Mietinteressenten.
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ZZ
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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143
IRB: Z 299
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Wohnungsunternehmen wünschen bzw. benötigen, wie alle Vermieter, Angaben über die Personen, denen Mieträume überlassen werden sollen. Hierfür eignen sich Interessenten-Fragebogen. Dies gilt auch für Wohnungsbaugenossenschaften, wenn an "Nicht-Genossen" und für werksgebundene Gesellschaften, sofern an Betriebsfremde, vermietet werden soll. Die Zuverlässigkeit von Selbstauskunfts-Fragebogen ist jedoch, je nach der Zusammensetzung der Mieterschaft, unterschiedlich zu betrachten. Der Beitrag befasst sich mit den Vor- und Nachteilen der Fragebogen, geht auf wichtige Gerichtsentscheide dazu ein und behandelt bislang noch nicht entschiedene Fragen bezüglich der Zulässigkeit von Fragen in Mietinteressenten-Fragebogen. Wesentlich erscheint auf jeden Fall, von den Mietinteressenten eine Verpflichtungserklärung zu verlangen. (hb)
Beschreibung
Schlagwörter
Mieter, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaft, Gerichtsentscheidung, Fragebogen, Auskunft, Aufbau, Inhalt, Verpflichtung, Erklärung, Wohnen/Wohnung, Erhebung/Analyse
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 39(1986), Nr.2, S.58-60, Lit.
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Mieter, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaft, Gerichtsentscheidung, Fragebogen, Auskunft, Aufbau, Inhalt, Verpflichtung, Erklärung, Wohnen/Wohnung, Erhebung/Analyse