Der Bildungsföderalismus auf dem Prüfstand.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

"Bildungsföderalismus" ist kein Rechtsbegriff. In einem verfassungsrechtlichen Kontext muss darunter die bundesstaatliche Kompetenzverteilung auf den Gebieten des Schul- und Hochschulwesens verstanden werden. Auf einen "Prüfstand" kann sie zum einen theoretisch gestellt werden, um denkbare oder notwendige Verbesserungen zu ersinnen. Dazu ist nicht die Staatsrechtslehre berufen, sondern die Politikwissenschaft und die Volkswirtschaftslehre. Sie mögen Maßstäbe für eine sachgemäße Kompetenzallokation besitzen. Praktisch testet die Bildungspolitik in regelmäßigen Abständen die Bruchfestigkeit der föderalen Ordnung aus. In erster Linie hat sich in jüngster Zeit der Bund mit solchen Belastungsproben hervorgetan. Sie sind einer verfassungsrechtlichen Beurteilung zugänglich; um diese soll es im Beitrag gehen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 17

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S. 1069-1079

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