Hand- und Spanndienste im 19. und 20. Jahrhundert in dem Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 95/2223

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DI
S

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Abstract

Die Hand- und Spanndienste sind persönliche Dienstleistungen und gehören zu den ältesten Formen der kommunalen Finanzwirtschaft. Dabei handelte der Pflichtige meist unentgeltlich oder gegen ein nur geringes Entgelt. Der Autor stellt die Entstehungsgeschichte dieses Rechtsinstituts eingehend dar, erläutert die einzelnen Arten (Straßen-, Wege-, Schul- und Wasserrecht sowie Feuerlöschwesen) und zeigt die Abgrenzungen zu anderen Diensten auf (z.B. Grundstückseigentümerpflichten). Danach befaßt sich die Studie mit den Diensten nach dem hannoverschen Gemeinderecht und der Landgemeindeordnung sowie nach § 68 des Preußischen Kommunalabgabengesetzes. Hier geht der Autor besonders auf die Anordnung von Diensten und den dienstpflichtigen Personenkreis ein. Zum Schluß werden die Hand- und Spanndienste einer verfassungs- und völkerrechtlichen Überprüfung unterzogen. Angesichts der leeren Kassen in den Kommunen mehrt sich die Zahl der Befürworter einer Wiederbelebung dieser Dienste, jedoch dürfen diese nur auf Notdienste beschränkt bleiben. rebo/difu

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XXVI, 252 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1388