Besondere Maßnahmen für besonderen Müll. Entsorgung von Sonderabfall ist komplex und streng geregelt.
Deutscher Fachverl.
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Deutscher Fachverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0933-3754
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ZLB: 4-Zs 5887
BBR: Z 551
BBR: Z 551
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Abstract
Beim Umgang mit laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz "besonders überwachungsbedürftigen Abfällen" gilt es, eine Vielzahl von Aspekten zu beachten. Das Europäische Abfallverzeichnis stellt eine einheitliche Grundlage für die Bezeichnung von Abfällen innerhalb der Europäischen Union dar und muss wortgleich rechtsverbindlich in nationales Recht umgesetzt werden. Das Sondermüllaufkommen in Deutschland hat in den letzten Jahren scheinbar zugenommen. Grund dafür ist, dass etliche Substanzen, die nach früherem Recht nicht in die Kategorie "besonders überwachungsbedürftig" eingestuft waren, nach dem neuen Abfallverzeichnis jetzt in diese Sparte fallen. In dem Beitrag werden neben der Darstellung der Rechtsgrundlagen neue Abfallbehandlungsverfahren anhand von Fallbeispielen beschrieben, die die Entsorgung ökologisch und ökonomisch optimieren sollen. difu
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Entsorga-Magazin
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Nr. 1/2
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S. 32-37