Die Entwicklung der Jugendwohlfahrtsgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Ordnungsprinzipien Subsidiarität und Solidarität - Ein Beitrag zur Entwicklung des Rechtsstaates zum Sozialstaat.

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SEBI: 80/6034

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Die Entwicklung der Jugendhilfegesetzgebung zeigt eine kaum verkennbare Tendenz vom wohlfahrts- und rechtsstaatlichen Denken hin zu sozialstaatlichen Grundkonzeptionen. Dieser große kultur-soziale Trend ist zugleich immer der Versuchung ausgesetzt, den Subsidiaritätsgrundsatz (d. h. eine Aufgabe wird jeweils von dem Sozialbereich übernommen, der sie am zweckmäßigsten und mit höchstem Maß an personaler Verantwortung erledigen kann) zu vernachlässigen, der nicht nur deshalb beachtet werden sollte, weil er den Freiheits- und Selbstveranwortungsbereich des Einzelnen berücksichtigt, sondern auch, weil er die gesellschaftlichen Kräfte optimal zum Zuge kommen läßt. Diese Folgerungen zieht der Autor aus einer rechtsgeschichtlichen Betrachtung der einzelnen Gesetze und Verordnungen auf dem Gebiet der Jugendwohlfahrt. Den gewonnenen Ergebnissen stellt er in einem Exkurs die Entwicklung der Jugendhilfe in der DDR entgegen, um Vergleiche mit seinem Befund zu haben. chb/difu

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Sozialarbeit, Sozialwesen, Gesetzgebung, Jugendwohlfahrt, Subsidiarität, Solidarität, Jugendhilfe, Rechtsstaat, Sozialstaat, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung

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Bad Honnef: Bock + Herchen (1979), 260 S., Lit.

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Sozialarbeit, Sozialwesen, Gesetzgebung, Jugendwohlfahrt, Subsidiarität, Solidarität, Jugendhilfe, Rechtsstaat, Sozialstaat, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung

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