Zwangsvollstreckung aus Verwaltungsverträgen.
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SEBI: 76/542
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Zusammenfassung
Wie können Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Verträgen durchgesetzt werden Untersucht werden die infrage kommenden Rechtsbehelfe, ihre Zulässigkeitsvoraussetzungen und die entsprechenden Rechtsvorschriften aus der Verwaltungsgerichts-und Zivilprozeßordnung zur Durchsetzung der sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag ergebenden Ansprüche, getrennt nach dem jeweiligen Vertragstyp des koordinationsrechtlichen bzw. subordinationsrechtlichen Vertrages. Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Verträgen sind grundsätzlich im Wege der Klage vor den Verwaltungsgerichten mit Ausnahme der im Vertrag enthaltenen zivilrechtlichen Ansprüche und Schadenersatzansprüche zu verfolgen. Einwendungen in der verwaltungsgerichtlichen Zwangsvollstreckung richten sich nach den in der Zivilprozeßordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen.
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Zwangsvollstreckung, Verwaltungsvertrag, Rechtsbehelf, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Berlin: (1975), XI, 110 S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1975)
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Zwangsvollstreckung, Verwaltungsvertrag, Rechtsbehelf, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung