Die Kontrolle der Finanzen spendenfinanzierter caritativer Vereine.
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SEBI: 90/242
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Der Autor untersucht kritisch den Mißbrauch von Spendengeldern an caritative Vereine, insbesondere die Verwendung der Spenden zur Deckung der Verwaltungskosten oder zur Finanzierung von Werbung, und mögliche Formen der Kontrolle dieser spendenfinanzierten Vereine. Erstens haben nach Pargr.Pargr. 51-68 Abgabenordnung die Finanzbehörden das Recht und die Pflicht zur Überprüfung der Finanzen, wenn ein Verein die Anerkennung als gemeinnützig beantragt. Diese Pflicht besteht auch nach Anerkennung fort. Zweitens können Vereinsmitglieder auf der Mitgliederversammlung Rechenschaft verlangen. Bei den Kontrollrechten der Spender schließlich ist zu differenzieren: Bei anonymen Spenden hat der Spender keine Kontrollmöglichkeiten. Bei den übrigen Spenden handelt es sich um Schenkungen unter der Auflage, daß diese satzungsgemäß verwendet werden, und zwar auch dann, wenn der Verwendungzweck nicht angegeben wurde. Der Spender hat dann einen Anspruch auf Rechnungslegung. jüp/difu
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Finanzierung, Finanzkontrolle, Steuerrecht, Spende, Spendensammlung, Gemeinnützigkeit, Abgabenordnung, Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte, Steuer, Finanzwesen, Sozialwesen, Verband, Verein, Daseinsvorsorge, Sozialeinrichtung
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Bonn: (1988), XXIX, 175 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1988)
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Finanzierung, Finanzkontrolle, Steuerrecht, Spende, Spendensammlung, Gemeinnützigkeit, Abgabenordnung, Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte, Steuer, Finanzwesen, Sozialwesen, Verband, Verein, Daseinsvorsorge, Sozialeinrichtung