BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 4 und 5. BVerwG, Urteil v. 30.11.1984 - Az. 4 C 27.81, VGH Mannheim.

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1985

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Zum Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes in Fällen "gemischter" Tätigkeit. Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb durch Angliederung eines nichtlandwirtschaftlichen Betriebsteils erweitert (Erwerbsgartenbau und Landschaftsgaertnerei), so kann dieser Betriebsteil in gewissen Grenzen an der Privilegierung teilnehmen. Werden zugleich fremderzeugte und eigenerzeugte Produkte auf derselben Produktionsstufe weiterverarbeitet oder auf demselben Betreibswege marktmäßig abgesetzt, so hängt es von dem Umständen ab, ob noch ein insgesamt landwirtschaftlicher Betätigungsbereich gegeben ist. (-y-)

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 8(1985), Nr.2, S.93-95, Lit.

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