Die Behandlung der Petitionen auf kommunaler Ebene. Zur Reichweite verfassungsrechtlicher Vorgaben im Gemeinderecht.

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SEBI: Zs 1505-26,2
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485

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Zusammenfassung

Für das Verständnis des Gemeinderats als Volksvertretung im Sinne des Artikels 17 GG spricht neben dem Wortlaut des Grundgesetzes besonders seine gegenüber den Parlamenten in Bund und Ländern gleichwertige demokratische Legitimation. Dennoch ergeben sich für die Behandlung der Petitionen auf kommunaler Ebene vor allem deshalb Unterschiede zu der in Bund und Ländern, weil den Kommunen kraft Verfassung allein Verwaltungsaufgaben obliegen. Die konkrete Untersuchung der Eingabenbehandlung auf kommunaler Ebene am Beispiel des niedersächsischen Gemeinderechts zeigt letztlich aber, daß sich unter Beachtung der beiden genannten verfassungsrechtlichen Prämissen schlüssige Lösungen für das aufgeworfene dogmatische Problem finden lassen. difu

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Schlagwörter

Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Petitionsrecht, Recht, Kommunalrecht

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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, Jg. 26(1987), H. 2, S. 206-225, Lit.

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Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Petitionsrecht, Recht, Kommunalrecht

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